Infos zum Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
Mit Urteil vom 24.03.2009 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Urlaubsansprüche auch nach Ablauf des Übertragungszeitraums nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte. Diese Entscheidung wirft in der betrieblichen Praxis einige Fragen auf. Die wichtigsten hat der HDE versucht zu beantworten. Den Frage- Antwortkatalog finden Sie mit dem unten angegebenen Link. Der Katalog ist nur für unsere Mitglieder zugänglich.